§ 1 Vertragsgrundlagen
Grundlage unserer Angebote und Verträge sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A und B sowie Teil C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), insbesondere die DIN 18451 „Gerüstbauarbeiten“. Die Ausführung sämtlicher Arbeiten erfolgt unter strikter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Zur reibungslosen Durchführung der Montage- und Demontagearbeiten hat der Auftraggeber bauseits folgende Voraussetzungen zu schaffen:
- Die Baustelle muss für LKW frei anfahrbar und erreichbar sein. Der kalkulierte Materialtransportweg beträgt maximal 15 Meter in der Horizontalen.
- In den betroffenen Arbeitsbereichen ist eine vollständige bauseitige Freimachung von Aufstellflächen und Zugängen sicherzustellen.
- Das Freischneiden und die Freilegung von Büschen, Sträuchern oder anderen Pflanzen im Bereich der Gerüstaufstellflächen sind vor Beginn der Arbeiten bauseits durchzuführen.
- Die Demontage und Remontage von an der Fassade angebrachten Anlagen (z. B. Satellitenschüsseln) erfolgt bauseits, auf eigene Verantwortung und Kosten des Auftraggebers.
- Besondere, nicht der Norm entsprechende oder verdeckte Strom- und Wasserleitungen sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig und sichtbar vom Auftraggeber kenntlich